Zwei Programme, ein Wahltag
Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt gewählt. Die beiden Programme unterscheiden sich schon in der Machart erheblich: Die AfD legt ein „Regierungsprogramm" mit 253 durchnummerierten Einzelforderungen vor, das BSW ein Wahlprogramm aus Fließtext mit angehängten Zielelisten. Das erschwert den …
AfD und BSW haben zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Programme vorgelegt, die 258 und 90 Seiten umfassen. Wer beide nebeneinanderlegt statt nur eines zu lesen, findet mehr Übereinstimmung als erwartet – bei Russland, Corona, dem Verfassungsschutz und der Infrastruktur auf dem Land. Und an einer Stelle einen Gegensatz, der sich nicht überbrücken lässt.
Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt gewählt. Die beiden Programme unterscheiden sich schon in der Machart erheblich: Die AfD legt ein „Regierungsprogramm" mit 253 durchnummerierten Einzelforderungen vor, das BSW ein Wahlprogramm aus Fließtext mit angehängten Zielelisten. Das erschwert den Punkt-für-Punkt-Vergleich und begünstigt selektive Gegenüberstellungen – in beide Richtungen.
Bemerkenswert ist zunächst, was in beiden Texten fehlt. Das BSW erwähnt die AfD kein einziges Mal. Die AfD erwähnt das BSW kein einziges Mal. Eine Koalitionsaussage zueinander enthält keines der beiden Programme, weder in die eine noch in die andere Richtung.
Wo die beiden dasselbe wollen
Beide Programme sind öffentlich abrufbar: das Regierungsprogramm der AfD1 und das Wahlprogramm des BSW2. Die Schnittmenge ist größer, als der öffentliche Umgang der beiden Parteien miteinander vermuten lässt.
Russland und Nord Stream. Die AfD will sich im Bundesrat für die Aufhebung der Russlandsanktionen und aller anderen Wirtschaftssanktionen einsetzen; die beschädigten Stränge von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 sollen repariert, der intakte Strang B soll „umgehend" wieder genutzt werden3. Das BSW schreibt, man setze sich dafür ein, Energie von allen Lieferanten zu beziehen, dazu müssten „auch Gespräche mit Russland geführt werden"; eine Nutzung der Nordstream-Pipeline sei „unerlässlich"4.
Corona-Aufarbeitung. Beide fordern sie. Die AfD unter den Überschriften „Verstöße und Widerstand gegen Corona-Maßnahmen amnestieren!" und „Corona-Zeit aufarbeiten!"5. Das BSW mit einem eigenen Abschnitt, der Rehabilitierung, Amnestie und Entschädigung für Benachteiligte, eine öffentliche Entschuldigung und den Erlass von Rückzahlungen der Coronahilfen bis 5.000 Euro nennt6.
Verfassungsschutz. Das BSW fordert die „sofortige Abschaffung" der Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" und mehr demokratische Kontrolle7. Die AfD will den Verfassungsschutz zu einem reinen Inlandsgeheimdienst umbauen, der verfassungsfeindliche Bestrebungen nur noch an „harten, objektiv feststellbaren Kriterien" wie Gewaltbereitschaft misst8.
Intel. Beide machen die gescheiterte Chipfabrik zum Symbol, mit unterschiedlicher Begründung. Die AfD rechnet vor, die zugesagten rund zehn Milliarden Euro hätten bei 3.000 angepeilten Arbeitsplätzen über drei Millionen Euro je Stelle bedeutet, und leitet daraus ab, Großsubventionen taugten grundsätzlich nicht9. Das BSW nennt den „Intel-Komplex" ein Beispiel für intransparente Entscheidungsprozesse und fehlende parlamentarische Kontrolle und fordert einen Untersuchungsausschuss10.
Ländlicher Raum. Hier laufen die Programme über weite Strecken parallel: Beide wollen die Bevorzugung der Städte bei der Mittelverteilung beenden, Dorfläden und Nahversorgung stützen, Bürgerbusse fördern, Funklöcher und weiße Flecken beseitigen, den Nahverkehr flächendeckend sichern und Schülern kostenlose Fahrten ermöglichen11. Beide lehnen ein pauschales Verbrennerverbot ab12. Beide lehnen Wind- und Solaranlagen im Wald ab13. Beide sprechen sich gegen weitere Privatisierung von Krankenhäusern aus14. Und beide wollen die kommunalen Wohnungsgesellschaften stärken15.
Beim Konnexitätsprinzip stehen die Formulierungen sogar fast wörtlich nebeneinander. AfD: „Wer Aufgaben überträgt, muss sie auch bezahlen."16 BSW: „Wer Aufgaben überträgt, muss auch dauerhaft für deren Finanzierung aufkommen."17
Wo dieselben Wörter Verschiedenes meinen
An mehreren Stellen fällt auf, dass beide Programme dasselbe Vokabular benutzen – Transparenz, Bürgernähe, Gemeinwohl, starke Kommunen –, aber unterschiedliche Instrumente daran hängen.
Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk will die AfD die Rundfunkstaatsverträge „als erste Amtshandlung" kündigen und den Rundfunkbeitrag durch einen „Grundfunk" ersetzen18. Das BSW will den Beitrag nicht erhöhen, ihn sozial gerechter bemessen, Intendantengehälter deckeln und parteiferne Rundfunkräte schaffen19 – Reform statt Kündigung.
Beim Landesrechnungshof fordern beide mehr Kontrolle. Die AfD will die Prüfrechte bis zum Endempfänger ausdehnen und nennt als Beispiel die AWO, ausdrücklich mit dem Ziel, die Finanzierung von Kampagnen „gegen rechts" zu unterbinden20. Das BSW verweist allgemein auf Fehlplanung und Verschwendung in den Berichten des Rechnungshofs21.
Und bei den Kommunen: Die AfD will ihre Finanzausstattung verbessern und ihnen mehr Entscheidungsfreiheit geben – zugleich aber ihre wirtschaftliche Betätigung gesetzlich begrenzen. Zulässig sollen nur Tätigkeiten mit unmittelbarem Versorgungsbezug sein, unzulässig Beteiligungen zur „Gewinnerzielung, Kapitalanlage oder Projektentwicklung", und das gelte „ausdrücklich auch für Windkraft- und Photovoltaikprojekte ohne unmittelbaren örtlichen Versorgungsbezug"22. Genau dort setzt das BSW an: Bürger- und Gemeindekraftwerke, genossenschaftliche Beteiligung an Wind- und Solarparks, Lithium in öffentlicher Hand23.
Wo es wirklich auseinandergeht
Die Schuldenbremse. Die AfD nennt Schulden ein „süßes Gift", will die Schuldenbremse „ohne Ausnahmen oder kreative Umwege" einhalten und bestehende Sondervermögen rückabwickeln24. Der erste Punkt der BSW-Zielliste im Wirtschaftskapitel lautet: „Abschaffung der Schuldenbremse."25 Beide begründen ihre Position mit Verantwortung für die Zukunft.
Löhne und Tarife. Das BSW fordert einen Mindestlohn von 15 Euro, eine Mindestrente von 1.500 Euro nach 40 Beitragsjahren und will öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben26. Im AfD-Programm kommen die Wörter „Mindestlohn", „Tarifbindung" und „Gewerkschaft" auf 258 Seiten kein einziges Mal vor. Das heißt nicht, dass die AfD nichts für Beschäftigte vorsieht – sie setzt auf Prämien an Einzelne: 1.500 Euro Führerschein-Zuschuss für Auszubildende, bis zu 5.000 Euro Meisterprämie, kostenfreie Meisterausbildung27. Lohnpolitik ist das nicht.
Migration. Die AfD widmet dem Thema ein eigenes Kapitel mit 43 Forderungen, darunter „Grundrecht auf Asyl abschaffen!", ein sofortiger Aufnahmestopp für Nicht-EU-Ausländer und „Keine Migranten mehr aufs Land!"28. Das BSW schreibt, es stehe „uneingeschränkt zum Asylrecht", wende sich aber gegen ungeregelte und illegale Migration, die „umgehend zu stoppen" sei, und fordert konsequente Abschiebung bei fehlendem Anspruch – zugleich sollen Arbeit und Ausbildung vor Abschiebung schützen29.
Gleichstellung. Die AfD will Gleichstellungsbeauftragte abschaffen, Regenbogenflaggen an Schulen verbieten und Gender-Studien beenden30. Das BSW orientiert sich an der „biologischen Zweigeschlechtlichkeit" und will Schutzräume nach biologischem Geschlecht getrennt halten, setzt sich aber ausdrücklich für die Rechte aller Bürger „unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität" ein31.
Die Zahlen
Beide Programme arbeiten mit Zahlen, die sie nicht belegen. Sechs davon haben wir geprüft.
Die AfD gibt die Grunderwerbsteuer mit „aktuell 5 Prozent" an – das stimmt, der Satz gilt seit dem 1. März 201232. Auch die Geburtenrate von 1,31 Kindern je Frau in Sachsen-Anhalt 2024 ist korrekt33. Bei Intel stimmen die Größenordnungen ebenfalls: zugesagt waren 9,9 Milliarden Euro, geflossen ist davon nichts, 3.000 Dauerarbeitsplätze waren vorgesehen34. Die Rechnung „über drei Millionen Euro pro Arbeitsplatz" lässt allerdings unerwähnt, dass zusätzlich rund 7.000 Arbeitsplätze während der Bauphase veranschlagt waren.
Zwei Zahlen halten der Prüfung nicht stand.
Die AfD schreibt in einem Absatz über die Kommunen Sachsen-Anhalts: „Für 2023 errechnete der Bund 6,8 Milliarden Euro Minus in den kommunalen Haushalten."35 Die Zahl existiert, sie stammt vom Statistischen Bundesamt – gilt aber bundesweit und nicht für Sachsen-Anhalt36. Hinzu kommt: Sie ist überholt. Für 2024 meldete das Bundesamt ein kommunales Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro, das höchste seit 199037. Die AfD stellt die kommunale Finanzlage damit deutlich günstiger dar, als sie ist.
Das BSW beziffert die Schulden der Kommunen des Landes zum Jahresende 2024 auf „rund 3,35 Milliarden Euro"38. Das Statistische Landesamt weist für denselben Stichtag 3,447 Milliarden Euro aus – und das nur für die Kernhaushalte; rechnet man die hundertprozentigen kommunalen Beteiligungen hinzu, sind es 6,1 Milliarden39. Die BSW-Angabe zur Landesverschuldung von rund 25 Milliarden Euro bis Ende 2026 deckt sich dagegen mit der Prognose des Bundes der Steuerzahler40.
Was das heißt
Der Vergleich fällt unterschiedlich aus, je nachdem, welches Kapitel man aufschlägt. Bei Infrastruktur, Nahverkehr, Wohnungsbau, Kommunalfinanzen, Russland und Corona liegen die beiden Programme dicht beieinander. Bei Schulden, Löhnen, Migration und Gleichstellung liegen sie weit auseinander. Wer nur ein Feld auswählt, kann jedes gewünschte Ergebnis erzeugen.
Was beide Programme eint, ist außerdem eine Leerstelle: Keines beziffert, was seine Vorhaben kosten. Die AfD nennt Kürzungsrichtungen – zehn Prozent weniger in allen Ministerien, weniger Ministerien, Auflösung des Landesverwaltungsamts –, aber keinen einzigen Eurobetrag41. Das BSW nennt Investitionsbedarfe, finanziert sie aber über die Abschaffung einer bundesgesetzlichen Regel, die ein Landtag nicht abschaffen kann.
Was wir noch nicht geprüft haben
Diese Angaben stehen ohne Quelle in den Programmen und sind offen:
- AfD: die Behauptung, die Bürokratiekosten seien „in den letzten zehn Jahren um über 60 Prozent explodiert" (S. 211) – Grundlage der geforderten Zehn-Prozent-Kürzung
- AfD: die Förderung von Radio Corax mit 968.438,61 Euro zwischen 2019 und 2023 (S. 219)
- AfD: über 3.000 Schwangerschaftsabbrüche jährlich seit 2020, davon nur vier Prozent mit medizinischer oder kriminologischer Indikation (S. 12)
- AfD: das Ziel, die Staatsquote „in Sachsen-Anhalt" auf maximal 45 Prozent des BIP zu senken (S. 212) – die Staatsquote ist eine gesamtstaatliche Kennziffer; ob ein Land sie eigenständig steuern kann, ist zu klären
- BSW: „weniger als 1000 Kumpel im Kohlebergbau" in Sachsen-Anhalt (S. 23)
- BSW: Nachfolgebedarf für mehr als 10.000 Unternehmen bis 2030 (S. 20)
Hinweise und Korrekturen nehmen wir gerne entgegen.
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AfD Sachsen-Anhalt: Das Land zuerst. Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2026, 258 Seiten: https://afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/07/AfD_Sachsen-Anhalt_Regierungsprogramm_2026_230726-web.pdf – nach Angaben der Partei beschlossen auf dem Landesparteitag am 11. April 2026 in Magdeburg. ↩
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BSW Sachsen-Anhalt: Wahlprogramm zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt, beschlossen am 7. März 2026, 90 Seiten: https://st.bsw-vg.de/wp-content/uploads/2026/04/BSW_Landtagswahlprogramm_SachsenAnhalt.pdf ↩
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AfD-Programm, S. 144 und S. 161 f. ↩
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BSW-Programm, S. 16 und S. 19. ↩
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AfD-Programm, S. 125 und S. 246. ↩
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BSW-Programm, S. 14 f. ↩
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BSW-Programm, S. 11. ↩
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AfD-Programm, S. 131 f. ↩
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AfD-Programm, S. 143. ↩
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BSW-Programm, S. 19. ↩
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AfD-Programm, S. 191 ff. und S. 201; BSW-Programm, S. 30 ff. ↩
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AfD-Programm, S. 165; BSW-Programm, S. 31. ↩
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AfD-Programm, S. 183; BSW-Programm, S. 81. ↩
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AfD-Programm, S. 237; BSW-Programm, S. 56. ↩
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AfD-Programm, S. 190 f.; BSW-Programm, S. 29. ↩
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AfD-Programm, S. 228. ↩
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BSW-Programm, S. 18. ↩
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AfD-Programm, S. 220. ↩
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BSW-Programm, S. 12. ↩
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AfD-Programm, S. 230. ↩
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BSW-Programm, S. 27. ↩
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AfD-Programm, S. 211. ↩
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BSW-Programm, S. 23, S. 25 und S. 27. ↩
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AfD-Programm, S. 228 und S. 231 f. ↩
-
BSW-Programm, S. 18. ↩
-
BSW-Programm, S. 34, S. 35 und S. 21. ↩
-
AfD-Programm, S. 147 ff. ↩
-
AfD-Programm, S. 29, S. 31 und S. 191. ↩
-
BSW-Programm, S. 61 und S. 63. ↩
-
AfD-Programm, S. 192, S. 77 und S. 97. ↩
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BSW-Programm, S. 36 f. ↩
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Grunderwerbsteuersatz Sachsen-Anhalt, 5,0 Prozent, angehoben zum 1. März 2012. ↩
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Statistisches Bundesamt, zusammengefasste Geburtenziffer nach Bundesländern 2024 (GENESIS-Code 12612-0104): Sachsen-Anhalt 1,31; Deutschland 1,35. ↩
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ZDFheute, „Intel gibt Pläne für Fabrik in Magdeburg auf", 24. Juli 2025: https://www.zdfheute.de/wirtschaft/unternehmen/intel-absage-chipfarbik-magdeburg-100.html ↩
-
AfD-Programm, S. 189. ↩
-
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 135 vom 3. April 2024: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/04/PD24_135_71137.html ↩
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Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 126 vom 1. April 2025: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_126_71137.html ↩
-
BSW-Programm, S. 17. ↩
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Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt: Schuldenstand der kommunalen Kernhaushalte zum 31.12.2024 bei 3.447 Mio. Euro; Verschuldung der Kernhaushalte samt 100-%-Beteiligungen beim nicht-öffentlichen Bereich Ende 2024 bei 6,1 Mrd. Euro: https://statistik.sachsen-anhalt.de/news/news-details/schulden-der-sachsen-anhaltischen-kommunen-und-ihrer-100-beteiligungen-beim-nicht-oeffentlichen-bereich-stiegen-2024-auf-61-mrd-eur ↩
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Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung 1/2025: https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/schulden-des-landes-sachsen-anhalt-wachsen-um-36-euro-pro-sekunde/ ↩
-
AfD-Programm, S. 211 ff. ↩