39 zu 39: Warum in Sachsen-Anhalt keine Mehrheit ohne das BSW existiert
Das vorläufige amtliche Endergebnis liegt vor, und es macht die Lage nicht offener, sondern enger. Die AfD hat 39 Sitze. Der Block aus CDU, SPD, Grünen und Linken hat ebenfalls 39. Dazwischen liegen fünf BSW-Mandate. Rechnerisch heißt das: Es gibt im neuen Landtag keine einzige Mehrheit, an der …
Das vorläufige amtliche Endergebnis liegt vor, und es macht die Lage nicht offener, sondern enger. Die AfD hat 39 Sitze. Der Block aus CDU, SPD, Grünen und Linken hat ebenfalls 39. Dazwischen liegen fünf BSW-Mandate. Rechnerisch heißt das: Es gibt im neuen Landtag keine einzige Mehrheit, an der nicht entweder die AfD oder das BSW beteiligt wäre. Alles Weitere folgt aus dieser einen Zahl.
Das Ergebnis
Die Landeswahlleiterin hat in der Nacht zum Montag das vorläufige amtliche Endergebnis bekanntgegeben, alle 2.661 Wahlbezirke sind ausgezählt.1 Bei 1.706.851 Wahlberechtigten und 1.328.211 Wählerinnen und Wählern liegt die Wahlbeteiligung bei 77,8 Prozent. Von den 1.315.315 gültigen Zweitstimmen entfallen auf die AfD 576.037 (43,8 Prozent) und auf die CDU 226.622 (17,2 Prozent). Es folgen SPD mit 9,3, Grüne mit 8,9 und Linke mit 8,6 Prozent. Das BSW zieht mit 69.291 Stimmen und 5,3 Prozent erstmals in den Magdeburger Landtag ein, die FDP fliegt mit 2,6 Prozent heraus.2
Der Abstand des BSW zur Fünf-Prozent-Hürde beträgt 3.525 Stimmen. Das ist die Zahl, an der die gesamte folgende Rechnung hängt.
In Sitzen des 83 Mandate zählenden Landtags:
| Fraktion | Sitze |
|---|---|
| AfD | 39 |
| CDU | 15 |
| SPD | 8 |
| Grüne | 8 |
| Linke | 8 |
| BSW | 5 |
Die absolute Mehrheit liegt bei 42.3
Ein Detail aus derselben Datei ist in der Berichterstattung bisher kaum aufgetaucht: Von den 41 Direktmandaten gehen 38 an die AfD. Die Linke gewinnt drei, alle anderen keines. Die CDU zieht mit sämtlichen 15 Mandaten über die Landesliste in den Landtag ein, ebenso SPD, Grüne und BSW vollständig.4
Die harte Zahl
Die AfD verfehlt die absolute Mehrheit um drei Sitze. Der Block aus CDU, SPD, Grünen und Linken – jene Vier-Parteien-Konstellation, um die sich die gesamte Wahlkampfdebatte gedreht hat – verfehlt sie um exakt dieselben drei Sitze. Beide Lager stehen bei 39. Das BSW hält fünf Stimmen und damit als einzige Fraktion die Position, aus der heraus sich überhaupt eine Mehrheit bilden lässt.
Daraus folgt eine Aussage, die man ohne jede Interpretation aufstellen kann: Jede Mehrheit von 42 oder mehr Sitzen enthält entweder die AfD oder das BSW. Alle übrigen Fraktionen zusammen kommen auf 39. Es gibt keine Ausnahme, keine Rechenvariante, keinen dritten Weg an dieser Arithmetik vorbei.
Die rechnerisch möglichen Mehrheiten sind:
- CDU, SPD, Grüne, Linke und BSW: 44 Sitze
- AfD und BSW: 44 Sitze
- AfD und CDU: 54 Sitze
- AfD und jeweils eine der Fraktionen SPD, Grüne oder Linke: je 47 Sitze
Die letzten beiden Gruppen sind politisch von allen Beteiligten ausgeschlossen worden. Übrig bleiben zwei Optionen – und beide brauchen das BSW.5
Was die Verfassung vorgibt
Der neue Landtag muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten, also bis zum 6. Oktober 2026 (Art. 45 Abs. 1 Verf LSA). Für die Wahl des Ministerpräsidenten selbst gibt es dagegen keine Frist mehr: Die frühere Vorgabe von vierzehn Tagen nach der konstituierenden Sitzung wurde bei der Verfassungsreform 2020 ersatzlos gestrichen, mit der Begründung, sie könne sich bei längeren Koalitionsverhandlungen als zu kurz erweisen.6
Setzt der Landtag den Wahlmechanismus in Gang, greift Art. 65 Abs. 2 Verf LSA in fester Reihenfolge:
- Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der Mitglieder erhält – also 42 Stimmen.
- Gelingt das nicht, findet binnen sieben Tagen ein zweiter Wahlgang statt, ebenfalls mit dem Erfordernis von 42 Stimmen.
- Scheitert auch dieser, muss der Landtag binnen weiterer vierzehn Tage über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode entscheiden. Dieser Auflösungsbeschluss braucht wiederum die Mehrheit der Mitglieder, also ebenfalls 42 Stimmen.
- Lehnt der Landtag die Auflösung ab, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. Dort genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.7
Der vierte Schritt ist die eigentliche Sollbruchstelle des ganzen Verfahrens.
Der dritte Wahlgang
Im dritten Wahlgang fällt das Quorum von 42 weg. Gewählt ist, wer mehr Stimmen bekommt als der Gegenkandidat. Das verschiebt die Lage grundlegend – aber nicht so eindeutig, wie es in der ersten Berichterstattung teilweise dargestellt wurde.
Rechnet man die angekündigten Positionen durch, ergeben sich vier Fälle:
- Das BSW enthält sich, beide Lager bleiben geschlossen: 39 zu 39. Enthaltungen zählen bei Wahlen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 1a Verf LSA als nicht abgegebene Stimmen; abgegeben wären dann 78 Stimmen, die Mehrheit läge bei 40. Erreicht keiner der beiden. Das Verfahren läuft ins Leere.8
- Das BSW stimmt für Siegmund: 44 zu 39. Siegmund wird Ministerpräsident.
- Das BSW stimmt für einen gemeinsamen Kandidaten von CDU, SPD, Grünen und Linken: 44 zu 39 gegen Siegmund. Dieser Kandidat wird Ministerpräsident. Vorausgesetzt ist dabei, dass sich die vier Fraktionen überhaupt auf eine Person verständigen – genau das ist der Punkt, an dem der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU im Weg steht.
- Das BSW enthält sich, und mindestens eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter des Blocks stimmt für Siegmund: 40 zu 38 – Siegmund wird Ministerpräsident.
Der letzte Fall ist der heikelste, weil die Wahl geheim ist. Bei einem Patt von 39 zu 39 entscheidet eine einzige abweichende Stimme. Ein Präzedenzfall dafür, wie labil solche Konstellationen sind, liegt keine zwei Jahre zurück: In Sachsen sprang die Stimmenzahl für den Kandidaten der Freien Wähler zwischen erstem und zweitem Wahlgang von sechs auf 40.9
Hinzu kommt ein ungeklärter formaler Punkt. Der Verfassungsrechtler Robert Böttner hat darauf hingewiesen, dass die Gestaltung des Stimmzettels im dritten Wahlgang verfassungsrechtlich problematisch werden kann: Ein Zettel nach dem Muster „Person A / Person B / Enthaltung“, wie er 1994 in Magdeburg und 2004 in Dresden verwendet wurde, garantiert gerade nicht, dass überhaupt jemand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Jedes Mitglied des Landtags könnte eine so durchgeführte Wahl im Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau angreifen.10
Was die Beteiligten bisher gesagt haben
AfD. Siegmund hat am Wahlabend erklärt, seine Partei werde ihre Positionen nicht für Koalitionen aufgeben, und sich zugleich gegen jede Zwischenlösung gestellt: „keine Tolerierungen oder Minderheitsregierung“, das sei nicht stabil. Den BSW-Vorschlag eines überparteilichen Regierungschefs nannte er ein „Gewurschtel“. Notfalls müsse es Neuwahlen geben.11 Bundessprecherin Alice Weidel hat sich zeitgleich anders geäußert: Ein Regierungsszenario mit dem BSW sei für die AfD sehr interessant, eine Minderheitsregierung „eine relevante Option für die AfD in Sachsen-Anhalt“.12 Diese beiden Aussagen sind nicht miteinander vereinbar. Welche der beiden Linien sich durchsetzt, ist derzeit offen und einer der wichtigsten Beobachtungspunkte der kommenden Wochen.
BSW. Spitzenkandidatin Claudia Wittig hat am Wahlabend in der ARD erklärt, sie wolle weder Siegmund noch Schulze wählen, und für einen überparteilichen Ministerpräsidenten geworben. Entschieden werde jeweils in der Sache; bei der Energiepreispolitik sei eine gemeinsame Linie mit der AfD denkbar, bei anderen Themen sieht sie weniger Schnittmengen. Angesichts des AfD-Ergebnisses hält sie es für undemokratisch, die Partei in keiner Weise an der Regierung zu beteiligen.13 Parteigründerin Sahra Wagenknecht hatte kurz vor der Wahl eine Koalition mit der AfD abgelehnt, Gespräche und gemeinsame Mehrheiten bei einzelnen Sachfragen aber ausdrücklich nicht ausgeschlossen und ebenfalls für einen überparteilich geführten Regierungschef mit wechselnden Mehrheiten geworben.14
CDU. Generalsekretärin Franziska Hoppermann hat im ZDF ernsthafte Gespräche mit der Linkspartei zurückgewiesen und die Linie der Partei bekräftigt: „keine Zusammenarbeit mit Linksextremen und Rechtsextremen“.15 Der stellvertretende Unionsfraktionschef Sepp Müller erklärte am Wahlabend im ZDF, seine Partei habe keinen Auftrag zur Regierungsbildung, dieser liege bei der AfD.16 Schulze selbst hat sich am Wahlabend zu Konstellationen nicht geäußert und die Niederlage eingeräumt; intern steht er unter Druck.17
Die Konstellationen im Einzelnen
Fünf-Parteien-Bündnis (CDU, SPD, Grüne, Linke, BSW) – 44 Sitze. Die einzige Mehrheit ohne die AfD. Sie ist an beiden Enden blockiert: Die CDU-Bundesspitze lehnt Gespräche mit der Linken ab, das BSW lehnt Schulze als Ministerpräsidenten ab. Damit müssten gleichzeitig die CDU ihren Unvereinbarkeitsbeschluss von 2018 aufgeben und das BSW seine zentrale Ankündigung kassieren. Nach heutigem Stand die rechnerisch naheliegendste und politisch unwahrscheinlichste Option.
AfD-geführte Koalition mit dem BSW – 44 Sitze. Vom BSW als förmliche Koalition ausgeschlossen, von Siegmund als Modell abgelehnt, von Weidel als interessant bezeichnet. Eine förmliche Koalition erscheint derzeit unwahrscheinlich; eine faktische Zusammenarbeit über wechselnde Mehrheiten ist damit nicht ausgeschlossen und liegt näher an dem, was beide Seiten öffentlich vertreten.
AfD-Minderheitsregierung. Bräuchte im dritten Wahlgang nur mehr Stimmen als der Gegenkandidat – bei BSW-Enthaltung also mindestens eine Stimme aus dem Vierer-Block. Von Siegmund öffentlich abgelehnt, von Weidel als relevante Option bezeichnet.
Überparteilicher Ministerpräsident nach BSW-Vorschlag. Bislang von keiner anderen Fraktion aufgegriffen. Auch dieses Modell müsste im ersten oder zweiten Wahlgang 42 Stimmen einsammeln, im dritten mindestens eine relative Mehrheit. Ohne die Zustimmung mindestens eines der beiden Lager funktioniert es nicht.
Geschäftsführende Regierung Schulze auf unbestimmte Zeit. Weil die Verfassung keine Frist für den ersten Wahlgang mehr kennt, könnte der Landtag die Wahl schlicht nicht ansetzen; die amtierende Regierung führte die Geschäfte weiter. Rechtlich ist das umstritten – die Verfassung setzt die Wahl implizit voraus, und die AfD-Fraktion könnte im Organstreitverfahren dagegen vorgehen. Solche Verfahren dauern Monate.18
Wie wahrscheinlich sind Neuwahlen
Der Auflösungsbeschluss nach Art. 65 Abs. 2 braucht 42 Stimmen. Auch hier gilt die Grundrechnung: Ohne das BSW erreicht ihn weder die AfD noch der Vierer-Block. Möglich wären also AfD plus BSW oder Block plus BSW – oder AfD plus einzelne Abweichler.
Rein rechnerisch sind Neuwahlen damit erreichbar. Politisch sprechen zwei Eigeninteressen dagegen: Der Vierer-Block hätte bei einer Wiederholung nichts zu gewinnen und müsste damit rechnen, dass die AfD ihr Ergebnis hält oder ausbaut. Das BSW wiederum ist mit 5,3 Prozent knapp über der Hürde eingezogen und würde bei einer Neuwahl seine gesamte Position aufs Spiel setzen. Beide Fraktionen, deren Stimmen für die Auflösung nötig wären, hätten also gute Gründe, sie nicht zu geben. Das ist eine Einschätzung, keine Prognose – aber sie deckt sich damit, dass bisher allein die AfD Neuwahlen ins Gespräch gebracht hat, und zwar ausdrücklich nur als Notfalloption.
Geht an Siegmund am Ende kein Weg vorbei?
Nach der reinen Arithmetik: doch. Es existiert eine Mehrheit ohne die AfD, sie umfasst 44 Sitze, und sie ist nicht theoretisch, sondern rechnerisch belastbar. Wer behauptet, das Ergebnis führe zwangsläufig zu einem Ministerpräsidenten Siegmund, überzeichnet.
Nach den erklärten Positionen sieht es anders aus. Diese Mehrheit setzt voraus, dass zwei Parteien gleichzeitig eine öffentlich bekräftigte Festlegung aufgeben – die CDU ihren Beschluss zur Linken, das BSW seine Ankündigung, Schulze nicht zu wählen. Keine der beiden hat bislang auch nur angedeutet, das zu tun. Solange das so bleibt, endet das Verfahren beim dritten Wahlgang, und dort entscheidet bei einem Patt von 39 zu 39 eine einzige geheime Stimme.
Die ehrliche Antwort lautet deshalb: An Siegmund führt ein Weg vorbei, aber nur ein einziger, und er ist an beiden Enden verschlossen. Ob er sich öffnet, hängt nicht am Wahlergebnis, sondern an Entscheidungen, die in den nächsten Wochen in der CDU und im BSW fallen.
Was die Zahlen nicht hergeben
Das Ergebnis ist vorläufig; das endgültige amtliche Ergebnis steht noch aus und kann Sitzverteilungen im Einzelfall verschieben – bei einem Abstand von null Sitzen zwischen den Lagern und 3.525 Stimmen Abstand des BSW zur Hürde ist das keine akademische Einschränkung. Zur Wahlbeteiligung kursierten am Wahlabend abweichende Angaben, unter anderem 76,9 und rund 80 Prozent; der amtliche Datensatz ergibt 77,8 Prozent.19 Keine der hier genannten Positionen ist eine Verhandlungszusage; sämtliche Äußerungen stammen vom Wahlabend selbst, also aus einer Lage, in der noch niemand das Endergebnis kannte.
Normen und Stand
- Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art. 45 Abs. 1 (konstituierende Sitzung spätestens am 30. Tag nach der Wahl)
- Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art. 65 Abs. 1 und 2 (Wahl des Ministerpräsidenten, Wahlgänge, Auflösungsbeschluss)
- Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art. 51 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1a (Stimmenthaltungen bei Abstimmungen und Wahlen)
- Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art. 75 Nr. 1 (Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht)
- Landtag von Sachsen-Anhalt, Drucksache 7/5550, S. 48 (Begründung zur Streichung der Frist in Art. 65 Abs. 2, Verfassungsreform 2020)
- Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, § 10 (41 Wahlkreise, Mindestzahl 83 Abgeordnete)
- Stand aller Angaben: 07.09.2026, vorläufiges amtliches Endergebnis
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Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt / Statistisches Landesamt, Ergebnisse Landesebene, Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026, Stand 07.09.2026, 03:21 Uhr: https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/erg_land.html ↩ ↩
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Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt / Statistisches Landesamt, Datensatz „Vorläufige Ergebnisse für Land, Wahlkreise und Landkreise/kreisfreie Städte“, Datei Ergebnisse_Land_RKR_WKR_LT_2026.csv, Satzart LAN, Datumsfeld 07.09.2026 (Prozentwerte aus den Absolutzahlen selbst berechnet): https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/downloads.html (Archivlink: https://perma.cc/6VAE-ZJTZ) – Einordnung ergänzend bei ZDFheute, „Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD liegt klar vor CDU“, 07.09.2026: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/landtagswahl-sachsen-anhalt-wahlergebnisse-cdu-afd-schulze-siegmund-100.html ↩ ↩
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Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt / Statistisches Landesamt, Datensatz „Vorläufige Sitzverteilung“, Datei Sitzverteilung_LT_2026.csv: CDU 15 (0 Kreis-, 15 Landeswahlvorschläge), AfD 39 (38/1), Die Linke 8 (3/5), SPD 8 (0/8), GRÜNE 8 (0/8), BSW 5 (0/5), FDP 0; insgesamt 83 Sitze aus 41 Kreis- und 42 Landeswahlvorschlägen: https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/downloads.html (Archivlink: https://perma.cc/6VAE-ZJTZ) – Sitzverteilungsgrafik dazu: https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/sitze.html , Stand 07.09.2026, 03:21 Uhr, Archivlink: https://perma.cc/28Q8-XYWM ↩ ↩
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Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt / Statistisches Landesamt, Datensatz „Vorläufige Sitzverteilung“, Datei Sitzverteilung_LT_2026.csv: CDU 15 (0 Kreis-, 15 Landeswahlvorschläge), AfD 39 (38/1), Die Linke 8 (3/5), SPD 8 (0/8), GRÜNE 8 (0/8), BSW 5 (0/5), FDP 0; insgesamt 83 Sitze aus 41 Kreis- und 42 Landeswahlvorschlägen: https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/downloads.html (Archivlink: https://perma.cc/6VAE-ZJTZ) – Sitzverteilungsgrafik dazu: https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/sitze.html , Stand 07.09.2026, 03:21 Uhr, Archivlink: https://perma.cc/28Q8-XYWM ↩ ↩
-
Zur 44er-Rechnung beider Optionen ausdrücklich ZDFheute, a. a. O. ↩ ↩
-
Verfassungsblog, „Ministerpräsident ohne Frist: Von der Kunst, fehlende Fristen zu umgehen“, 04.08.2026, mit Verweis auf LT-Drs. 7/5550, S. 48: https://verfassungsblog.de/ministerprasidentenwahl-sachsen-anhalt/ ↩ ↩
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Verfassungsblog, „Ohne Frist – ohne Druck? Vorgaben zu den Ministerpräsidentenwahlen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin“, 14.07.2026: https://verfassungsblog.de/ministerpraesidentenwahl-fristen/ ↩ ↩
-
Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art. 51 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1a (Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen; gilt auch für die vom Landtag vorzunehmenden Wahlen), nichtamtliche Textfassung des Landtags: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/service/rechtsgrundlagen/ – dieselbe Ableitung bei Böttner, a. a. O. (Fn. 8) ↩ ↩
-
Ergebnis der Ministerpräsidentenwahl in Sachsen am 18.12.2024, erster und zweiter Wahlgang, nach Angaben des Sächsischen Landtags, dargestellt bei Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1548643/umfrage/ergebnis-der-wahl-des-ministerpraesidenten-von-sachsen ↩ ↩
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Robert Böttner, „Ja, Nein, vielleicht? Der dritte Wahlgang in Magdeburg und die Gestaltung des Wahlzettels“, Verfassungsblog, 03.09.2026: https://verfassungsblog.de/ja-nein-vielleicht/ ↩ ↩
-
ZDFheute, a. a. O., Äußerungen Siegmunds am Wahlabend. ↩ ↩
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Alice Weidel gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben), zitiert nach Hersfelder Zeitung, „BSW wird zum Zünglein an der Waage“, 07.09.2026: https://www.hersfelder-zeitung.de/politik/nach-sachsen-anhalt-wahl-bsw-chefin-ali-fordert-ueberparteilichen-ministerpraesidenten-zr-94478002.html ↩ ↩
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Claudia Wittig in der ARD am Wahlabend, zitiert nach Tagesspiegel, Liveblog zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, 06.09.2026: https://www.tagesspiegel.de/politik/liveblog/landtagswahl-in-sachsen-anhalt-im-liveblog-afd-will-ministerprasidenten-stellen--bsw-offen-fur-punktuelle-zusammenarbeit-16008484.html ↩ ↩
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Sahra Wagenknecht im Podcast „{ungeskriptet} by Ben“, referiert bei Stuttgarter Zeitung, „BSW schließt Koalition mit der AfD in Sachsen-Anhalt aus“, 04.09.2026: https://www.stuttgarter-zeitung.de/politik/sahra-wagenknecht-aeussert-sich-zur-landtagswahl-bsw-schliesst-koalition-mit-der-afd-in-sachsen-anhalt-aus-79435708.html ↩ ↩
-
Franziska Hoppermann im ZDF, zitiert nach Tagesspiegel, „Die ersten Reaktionen zur Wahl in Sachsen-Anhalt“, 06.09.2026: https://www.tagesspiegel.de/politik/die-ersten-reaktionen-zur-wahl-in-sachsen-anhalt-friedrich-merz-wollte-uns-halbieren-wir-haben-jetzt-die-cdu-halbiert-16024052.html ↩ ↩
-
Sepp Müller im ZDF, zitiert nach Tagesspiegel, a. a. O. ↩ ↩
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Handelsblatt, „Schulze unter Druck – Wie geht die CDU mit Wahl-Debakel um?“, 07.09.2026: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/was-bedeutet-das-wahlergebnis-schulze-unter-druck-wie-geht-die-cdu-mit-wahl-debakel-um/100252401.html ↩ ↩
-
Zur Streichung der Frist und zur Möglichkeit des Organstreitverfahrens siehe Verfassungsblog, a. a. O. (Fn. 5), sowie Art. 75 Nr. 1 Verf LSA. ↩ ↩
-
Eigene Berechnung aus dem amtlichen Datensatz (Fn. 2): 1.328.211 Wähler zu 1.706.851 Wahlberechtigten ergibt 77,82 Prozent. Abweichende Wahlabendangaben: ZDFheute, a. a. O. (76,9 Prozent), und t-online, „Rekord in Sachsen-Anhalt: Wahlbeteiligung bei rund 80 Prozent“, 06.09.2026: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101422758/rekord-in-sachsen-anhalt-wahlbeteiligung-bei-rund-80-prozent.html ↩ ↩