Was im Heft steht und was in den Akten steht
Manfred Schillers Abgeordnetenmagazin KW 36/26 greift drei Vorgänge auf, die längst geprüft sind: den Dessauer Pflegeheimfall, ein Masern-Gutachten und die Magdeburger Flagge. In allen drei Fällen fehlt dieselbe Sache – die Auflösung.
Manfred Schiller, Bundestagsabgeordneter der AfD für Weiden, gibt ein wöchentliches Abgeordnetenmagazin heraus. Die Ausgabe zur Kalenderwoche 36 umfasst zwölf Seiten und ist auf seiner Website als PDF abrufbar.1 Zwei der darin behandelten Vorgänge haben wir hier bereits Anfang September geprüft, als sie noch als Facebook-Beiträge liefen. Beide stehen jetzt erneut im Heft – in derselben Fassung, die damals nicht trug. Ein dritter Fall kommt hinzu.
Vorweg eine Feststellung, die dazugehört: Die auf dem Titel und im Vorwort genannten 43,8 Prozent für die AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September sind korrekt.2 An dieser Zahl gibt es nichts zu deuteln, und wer sie bestreitet, macht sich selbst angreifbar.
Erstens: der Dessauer Pflegeheimfall
Am 3. September veröffentlichte Schiller auf Facebook ein Sharepic mit der Schlagzeile „Briefwahl-Betrug im Pflegeheim?“ und dem Satz „Wovor wir schon immer warnten“. Wir haben den Beitrag noch am selben Tag geprüft.3
Der Sachverhalt war damals offen, und wir haben ihn auch als offen beschrieben: Der Bevollmächtigte einer 95-jährigen Heimbewohnerin hatte Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Was sich schon damals belegen ließ, war der Kontext, den der Beitrag wegließ. Die doppelt versandten Briefwahlunterlagen in Magdeburg (440 Wahlscheine) und Halle (1.184) waren Druckfehler eines Dienstleisters, keine Betrugsfälle; die betroffenen Scheine wurden ungültig gesetzt. Der Verfassungsrechtler Winfried Kluth, von 2000 bis 2014 Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, stellte fest, dass ein Einzelfall die Gültigkeit einer Landtagswahl nicht berührt – nur mandatsrelevante Wahlfehler tun das. Der Biva-Pflegeschutzbund teilte mit, es lägen keine Hinweise auf Wahlbetrug in Pflegeheimen vor. Und Tino Chrupalla wie Ulrich Siegmund hatten ihre eigenen Pflegeheim-Behauptungen zuvor öffentlich als nicht belegbar bezeichnet.
Dann kam die Auflösung. Am 1. September war die Anzeige eingegangen; Polizei und Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau prüften und fanden keine Belege. Der Gesundheitszustand der Frau stellte sich nicht so dar wie in der Anzeige beschrieben. Bei 18 weiteren Bewohnern, die per Brief wählten, ergab sich kein Verdacht. Auch im Wahlamt fanden sich keine Hinweise auf vorzeitig geöffnete Wahlbriefe. Das Ergebnis wurde am Freitagnachmittag des 4. September bekanntgegeben, zwei Tage vor der Wahl.4
Ich habe Schiller daraufhin unter seinem Beitrag nahegelegt, ihn zurückzuziehen.
Im Heft, das nach dem Wahlsonntag erschien, steht auf Seite 4 ein vorangestelltes „Update“, das die Einstellung nennt und mit dem Satz „Nun, das ging ja schnell...“ kommentiert. Darunter folgt, angekündigt „zu Dokumentationszwecken“, der vollständige Ursprungstext: unverändert, mit „Ich spreche von einem Skandal!“, mit der Behauptung geschredderter Wahlunterlagen, mit der unveränderten Überschrift – und mit demselben Sharepic. Dieses Sharepic trug im Facebook-Original kleingedruckt den Hinweis „Symbolbild: KI & Fotomontage“.
Formal ist damit eine Richtigstellung erfolgt. Sie verteilt sich auf vier Zeilen Einstellungshinweis und rund dreißig Zeilen widerlegten Vorwurf samt Bild. Was von so einer Seite hängenbleibt, entscheidet sich nicht an der Reihenfolge, sondern am Volumen.
Zweitens: das Masern-Gutachten
Auf Seite 9 heißt es, ein Ärzte-Ehepaar aus Schwandorf sei verurteilt worden, obwohl ein Gerichtsgutachten des Regensburger Virologen Wolfgang Jilg die Annahmen der Ärzte bestätigt habe. Das individuelle Risiko, durch eine Masernimpfung ernsthaft zu erkranken, liege demnach mindestens 1800 Prozent höher als nach natürlicher Ansteckung.
Das Gutachten existiert. Jilg erstellte es im März 2021 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Amberg. Sein Ergebnis lautete, dass in allen geprüften Fällen unrichtige Zeugnisse ausgestellt wurden, um die Impfpflicht zu umgehen. Die beiden Angeklagten wurden rechtskräftig verurteilt.
Die 1800-Prozent-Rechnung stammt aus einem anderen Teil des Gutachtens: dort, wo Jilg die Annahmen des Ärztepaars referiert. Deren Ausgangsannahme war ein Enzephalitis-Risiko nach Impfung von eins zu einer Million. Für diese Annahme gibt es laut Jilg keinen wissenschaftlichen Beleg. Folgte man ihr, ergäbe sich rechnerisch der genannte Faktor. Jilg weist darauf hin, dass Hirnentzündungen nach Masernimpfung bei immungesunden Kindern bislang gar nicht belegt sind und dass die geringe Zahl regulärer Masernfälle gerade auf den hohen Impfquoten beruht.
Entscheidend ist der Zeitpunkt. Jilg hat sich bereits am 7. Juli 2026 öffentlich gegen genau diese Verwendung seines Gutachtens gewehrt. Gegenüber dem Evangelischen Pressedienst erklärte er, die Aussagen seien „missverstanden bzw. (bewusst) falsch interpretiert worden“.5
Schillers Darstellung im Heft und in seiner zwei Tage zuvor auf PI-News erschienenen Kolumne6 wiederholt die Lesart, der der Gutachter zwei Monate zuvor widersprochen hatte. Dass es diesen Widerspruch gibt, wird an keiner Stelle erwähnt.
Drittens: die Magdeburger Flagge
Seite 4 berichtet unter der Überschrift „Deutschlandflaggen strikt verboten...“, beim Magdeburger Demokratiefest habe ein striktes Verbot geherrscht, eine in der Nacht zuvor aufgemalte Deutschlandfahne sei umgehend weggeschrubbt worden, und angesichts der Teilnehmerliste müsse man eher von einem „Antifa-Festival“ sprechen. Der Text entspricht Schillers Facebook-Beitrag vom 4. September, den wir am Tag darauf geprüft haben.7
Der Aufruf des Veranstalterbündnisses „Sachsen-Anhalt. Weltoffen!“ listet unter „Das bleibt zu Hause“ Parteifahnen und Nationalfahnen gemeinsam – symmetrisch für alle, auch die ukrainische oder israelische. Das ist Hausrecht auf der eigenen Veranstaltung, kein behördliches Verbot.
Die Reinigung beauftragte die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt als Eigentümerin des Domareals. Ihre Sprecherin erklärte, die Aktion habe keine politische Dimension, es gehe um Denkmalschutz. Der Domplatz ist denkmalgeschützt; die Stadt hat dort bereits 2016 und 2019 nach Farbaktionen reinigen lassen, jeweils unabhängig vom Motiv. Die Magdeburger Polizei geht davon aus, dass die Bemalung rund um den Christopher Street Day am 22. August entstand, also etwa zwei Wochen vor dem Fest. Die Flagge war am Samstag im Übrigen weiterhin sichtbar.
Zum Trägerkreis, den das Heft als „Antifa-Festival“ bezeichnet: AWO, DGB, Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, Landesfrauenrat, Flüchtlingsrat, LAMSA. Unter den Rednerinnen war die Holocaust-Überlebende Henriette Kretz.
Das Muster
Drei Vorgänge, drei Themenfelder, dieselbe Bauweise. Erfunden wird nichts. Es gibt jeweils einen realen Kern: eine echte Anzeige, ein echtes Gutachten, eine echte Reinigungsaktion. Was fehlt, ist immer dasselbe – die Auflösung. Die Einstellung des Verfahrens wird genannt und im selben Atemzug entwertet. Der Widerspruch des Gutachters wird weggelassen. Der Denkmalschutz wird weggelassen.
Man muss dafür nicht lügen. Es genügt, den Vorgang an der Stelle einzufrieren, an der er am meisten hergibt.
Bemerkenswert ist der Schritt vom Kanal zum Medium. Ein Facebook-Beitrag ist flüchtig, korrigierbar, löschbar. Ein PDF-Magazin ist ein abgeschlossenes Dokument, das mit Datum, Layout und Namenszug erscheint und archiviert wird. Beide hier geprüften Beiträge waren zum Zeitpunkt des Drucks bereits öffentlich widerlegt. Sie wurden trotzdem in die haltbarere Form überführt.
Ein Abgeordnetenmagazin ist keine private Meinungsäußerung. Es erscheint wöchentlich, wird über mehrere Kanäle verbreitet und trägt den Namen eines Mitglieds des Deutschen Bundestages. Für Leserinnen und Leser, die den Vorgängen nicht selbst nachgehen, ist es eine Informationsquelle. Genau deshalb ist es überprüfbar – und genau deshalb lohnt die Überprüfung.
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Abgeordnetenmagazin „Wos Gscheits“, KW 36/26, abgerufen 08.09.2026. Archivfassung. ↩
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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026, Wikipedia, abgerufen 08.09.2026. Vorläufiges Endergebnis. ↩
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Was in Dessau offen ist – und was längst beantwortet wurde, Sherwoods Pfahl, 03.09.2026. Dort auch die Belege zu Kluth, Biva, Landeswahlleiterin, Magdeburg und Halle. ↩
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ZDFheute zur Einstellung der Ermittlungen, 04.09.2026; dpa-Meldung bei news.de, 04.09.2026. ↩
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Regensburger Virologe Jilg wehrt sich gegen Vereinnahmung durch Impfgegner, epd/Sonntagsblatt, 07.07.2026. ↩
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Wird Amberg i. d. Oberpfalz zum Waterloo für die politische Justiz?, PI-News, 04.09.2026. ↩
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Die Fahne, die zwei Wochen alt war, Sherwoods Pfahl, 05.09.2026. Dort der Aufruf im Wortlaut, die Kulturstiftung, die Polizeiangaben und der Trägerkreis.. ↩