Was in Dessau offen ist – und was längst beantwortet wurde
In Dessau ermittelt die Staatsanwaltschaft, weil jemand für eine 95-jährige Heimbewohnerin gewählt haben soll. Der Verfassungsrechtler Winfried Kluth sagt dazu: Für die Gültigkeit der Landtagswahl reicht ein Einzelfall nicht. Ein AfD-Bundestagsabgeordneter macht daraus trotzdem ein System.
In Dessau ermittelt die Staatsanwaltschaft, weil jemand für eine 95-jährige Heimbewohnerin gewählt haben soll. Der Verfassungsrechtler Winfried Kluth sagt dazu: Für die Gültigkeit der Landtagswahl reicht ein Einzelfall nicht. Ein AfD-Bundestagsabgeordneter macht daraus trotzdem ein System.
Fundstück
| Absender | Manfred Schiller, MdB (AfD) |
| Kanal | Facebook, Seite „Manfred.Schiller.AfD", Sharepic mit Text |
| Datum | 03.09.2026, ca. 13:37 Uhr |
| Permalink | https://www.facebook.com/Manfred.Schiller.AfD/posts/pfbid0ceQvDiP55UEbVi1MSSbJZ6TJsjDJvof84URvqxAffxctspA7g3fqqorzsDjeptU1l – nur angemeldet abrufbar |
| Archivlink | nicht archivierbar; Eigenbeleg Screenshot mit Zeitstempel vom 03.09.2026 |
Was auf dem Sharepic zu sehen ist, ohne Deutung: Eine alte Frau mit weißem Haar sitzt in einem Rollstuhl, seitlich von hinten aufgenommen. Eine zweite Person in dunkler Kleidung beugt sich über sie, eine Hand am Arm der Frau, eine weitere Hand auf einem hellen Papierbogen links unten, auf dem Schriftfragmente erkennbar sind („…nhalt"). Darüber ein roter Balken mit dreizeiligem Text, darunter die Schlagzeile „Briefwahl-Betrug im Pflegeheim?". Unten links kleingedruckt: „Symbolbild: KI & Fotomontage". In der Fußleiste Porträt, Namenszug und Parteilogo.


🟢 Belege
Zum Absender
Manfred Leonhard Schiller, geboren am 23.09.1961, ist AfD-Bundestagsabgeordneter. 2025 trat er als Direktkandidat im Wahlkreis Weiden (234) an und zog über Listenplatz 6 der bayerischen Landesliste ein; im Bundestag sitzt er seit Juli 2024. Die Selbstbezeichnung „Ihr Bundestagsabgeordneter für Weiden" ist zutreffend.
Zum Ermittlungsverfahren in Dessau
Die Stadt Dessau-Roßlau teilte am 03.09.2026 mit, bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau sei am 01.09.2026 eine Strafanzeige eingegangen und die Ermittlungen seien aufgenommen worden. Zum Sachverhalt äußert sich die Stadt wegen des laufenden Verfahrens nicht.
Am Mittag des 03.09.2026 betraten nach Beobachtung eines Reporters der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung zwei Zivilbeamte die Seniorenresidenz Marthahaus in der Heidestraße und verließen sie nach rund zwei Stunden. Die Polizei machte dazu keine Angaben. Das Marthahaus verweigerte die Auskunft; eine Mitarbeiterin verwies auf die Staatsanwaltschaft.
Zum Sachverhalt
Betroffen ist eine 95-jährige Bewohnerin des Marthahauses, nach Angaben ihres Neffen seit rund vier Jahren an Demenz erkrankt. Ihr Neffe und Bevollmächtigter Klaus-Lothar Bebber, 74, suchte am 27.08.2026 den Geschäftsführer auf und fragte nach den Wahlunterlagen. Am 28.08. rief eine Mitarbeiterin an und erklärte nach seiner Darstellung, sie habe die Wahlunterlagen der Bewohner aus Zeitmangel eingesammelt und geschreddert.
Am 31.08. erfuhr Bebber im Dessauer Wahlbüro, für seine Tante seien am 10.08. Briefwahlunterlagen beantragt worden und die Stimme sei abgegeben. Man zeigte ihm den Antrag mit einer aus seiner Sicht „krakeligen" Unterschrift; welche Partei angekreuzt wurde, teilte man ihm aus Datenschutzgründen nicht mit. Über einen Anwalt stellte er Strafanzeige gegen Unbekannt. Wer die Unterlagen beantragte und wer die Stimme abgab, ist ungeklärt.
Erstveröffentlichung ist ein Exklusivbericht der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 02.09.2026. Alle weiteren Berichte – Welt, Berliner Zeitung, Berliner Kurier, Nius, Apollo News, Junge Freiheit, Tichys Einblick – berufen sich auf diese eine Recherche.
Zur Bedeutung für die Gültigkeit der Wahl
Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Halle-Wittenberg und von 2000 bis 2014 Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, hat sich am 03.09.2026 zu dem Fall geäußert. Für die Gültigkeit der Landtagswahl reicht ein einzelner Wahlfehler nach seiner Einschätzung nicht aus: Nur Wahlfehler, die sich auf die Vergabe der Mandate auswirken, führen zur Rechtswidrigkeit der Wahl. Den Dessauer Fall bezeichnet er mit Blick auf die Wahlprüfung als atypisch, weil Wahlfehler erfahrungsgemäß meist erst im Wahlverfahren selbst aufträten.
Kluth ist dabei kein Verteidiger des bestehenden Verfahrens. In einem Fachaufsatz von 2022 nannte er die deutsche Wahlprüfung „aus der Zeit gefallen" und kritisierte, dass zunächst das neu gewählte Parlament selbst prüft, was zu erheblichen Verzögerungen führen kann. Er fordert, die Wahlprüfung in Sachsen-Anhalt direkt dem Landesverfassungsgericht zu übertragen, wie es in Berlin bereits der Fall ist. Als Beleg für die Verzögerung nennt er die vorletzte Bundestagswahl, deren Wahlprüfungsverfahren doppelt so lange dauerte wie das der gleichzeitigen Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus.
Zu den Doppelversendungen stellt Kluth fest, dass vor dem Wahltag erkannte Mängel im Wahlverfahren noch beseitigt werden können, und nennt Magdeburg und Halle als Beispiele dafür, dass dies geschehen ist.
Zu den doppelt versandten Unterlagen
In Magdeburg wurden 440 Wahlscheine doppelt gedruckt und versendet, jeweils mit identischer Wahlscheinnummer; bekannt wurde das am 25.08.2026. Das städtische Wahlamt identifizierte die Betroffenen, erklärte die doppelten Wahlscheine für ungültig und stellte neue aus.
In Halle (Saale) wurden 1.184 Briefwahlunterlagen doppelt gedruckt, verschickt und zugestellt. Ursache war nach Angaben der Stadt ein technischer Fehler bei einem externen Druckdienstleister. Die betroffenen Wahlscheine wurden vollständig ungültig gesetzt; gültig ist ausschließlich der zuletzt zugesandte. Kreiswahlleiter Egbert Geier erklärte laut dpa, die Integrität der Wahl sei zu jedem Zeitpunkt gewährleistet gewesen. Die Landeswahlleiterin wurde in beiden Fällen informiert.
Zur Frage, worauf sich der Absender beruft
Der Beitrag beginnt mit „Wovor wir schon immer warnten". Die Warnungen sind dokumentiert – ebenso wie die Tatsache, dass ihre Urheber sie selbst als unbelegt bezeichnet haben. Tino Chrupalla sprach im ARD-Sommerinterview von Pflegeheimfällen, in denen der Stift geführt worden sei, erklärte gegenüber der ARD aber, er könne die Vorfälle nicht überprüfen. Der sachsen-anhaltische Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sagte in einem Facebook-Video über Alten- und Pflegeheime, nicht immer sei alles dem Zufall überlassen worden, und fügte an, belegen könne man das nicht.
Der Biva-Pflegeschutzbund, der Heimbewohner juristisch vertritt, teilte der dpa mit, es lägen keinerlei Hinweise auf Wahlbetrug in Pflegeheimen oder eine unzulässige Einflussnahme bei der Stimmabgabe vor.
Landeswahlleiterin Christa Dieckmann wies die allgemeinen Vorwürfe gegenüber der dpa ausdrücklich zurück und verwies auf die organisatorischen Sicherungen: Wahlvorstände mit fünf bis neun Mitgliedern, die sich gegenseitig kontrollieren, gesonderte Entscheidung über Zweifelsfälle mit Vermerk in der Wahlniederschrift, Korrekturbefugnis des Kreiswahlausschusses.
Nachgewiesene Fälle von Briefwahlfälschung existieren, sind aber Einzelfälle mit Konsequenzen: In Stendal wurde nach massiven Fälschungen bei der Kommunalwahl 2014 ein CDU-Stadtrat zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, die Wahl wurde wiederholt. In Dresden und Umgebung tauchten 2024 manipulierte Briefwahlzettel auf, auf denen Stimmen zugunsten der Freien Sachsen verändert worden waren; sie wurden für ungültig erklärt.
Zur Rechtslage
Das Wahlrecht kann nach § 27 Abs. 2 LWG nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden; eine Ausübung durch einen Vertreter ist unzulässig. Nach § 27 Abs. 3 LWG ist Hilfe bei der Stimmabgabe erlaubt, aber auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer selbst getroffenen und geäußerten Entscheidung beschränkt.
Bei der Briefwahl muss der Wähler nach § 28 Abs. 2 LWG eidesstattlich versichern, den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet zu haben; hat er sich einer anderen Person bedient, muss diese eidesstattlich versichern, gemäß seinem erklärten Willen gehandelt zu haben. Der Kreiswahlleiter gilt dabei als Behörde im Sinne des § 156 StGB. Werden Briefwahlunterlagen an eine andere Person ausgehändigt, hat diese nach § 24 Abs. 5 LWO schriftlich zu versichern, dazu bevollmächtigt zu sein.
Eine Demenzerkrankung entzieht das Wahlrecht nicht. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten mit Beschluss vom 29.01.2019 – 2 BvC 62/14 – für verfassungswidrig.
Abgleich mit dem Beitrag
| Beitrag | Quellenlage |
|---|---|
| „94-jährige Tante" | 95 Jahre, in allen Berichten einheitlich |
| „ein Angehöriger", „der Neffe" | Neffe und Bevollmächtigter, 74 Jahre |
| Behörden „sprechen lapidar von Pannen" | Behörden benennen die Abhilfe; Kluth bestätigt, dass Mängel vor dem Wahltag korrigierbar sind und korrigiert wurden |
| „Diese Betrugsversuche, die mit Sicherheit keine Einzelfälle sind" | In Magdeburg und Halle steht kein Betrugsvorwurf im Raum, sondern ein Produktionsfehler |
| „Wovor wir schon immer warnten" | Die Warnungen sind belegt; ihre Urheber haben selbst erklärt, sie nicht belegen zu können |
| Bildzeile „Demente 94-Jährige wählt ohne Briefwahlunterlagen" | Laut Wahlbüro wurden am 10.08. Unterlagen beantragt. Wer sie erhielt und ausfüllte, ist offen |
🟡 Indizien
Die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung ist eine Neugründung vom Februar 2026 aus der Ostdeutschen Medienholding von Silke und Holger Friedrich, zu der auch Berliner Zeitung und Berliner Kurier gehören. Die publizistische Ausrichtung des Verlegers ist in der Branche umstritten; das ver.di-Medienportal und epd medien haben das kritisch eingeordnet. Die Zeitung führt ihre Berichterstattung inzwischen unter einer eigenen Rubrik „Briefwahlbetrug?". Die Kluth-Recherche selbst ist sauber gearbeitet und enthält die entlastende Kernaussage; die Rubrizierung setzt gleichwohl einen Rahmen, den die referierten Fakten nicht tragen. Grundlage ist die Sichtung der bislang erschienenen Beiträge; überprüfbar wird das, indem man beobachtet, wie sich die Rubrik in den kommenden Tagen füllt.
Die Junge Freiheit erwähnt am Ende ihres Berichts „einen weiteren Verdachtsfall aus Naumburg", ohne Details zu nennen. Grundlage ist ein einzelner Satz ohne Quellenangabe; überprüfbar wäre er über die Redaktion oder das dortige Wahlamt. Bis dahin lässt sich daraus nichts ableiten.
mimikama hat bereits am 31.08.2026 beschrieben, dass vor dem Wahltag verschiedene Bausteine – Doppelversand, der Stendal-Fall von 2014, KI-generierte Videos, eine falsch zugeschriebene Prognos-Zahl – zu einer gemeinsamen Erzählung verbunden werden. Der vorliegende Beitrag folgt diesem Muster. Dass daraus eine Absprache abzuleiten wäre, ergibt sich daraus nicht.
🔵 Deutung
Eine mögliche Lesart: Der Beitrag stellt zwei sachlich getrennte Vorgänge nebeneinander – administrative Produktionsfehler mit dokumentierter Abhilfe einerseits, ein laufendes Ermittlungsverfahren mit ungeklärtem Täterkreis andererseits – und liest sie als ein Muster. Der Schluss vom Einzelfall auf Systematik wird nicht begründet, sondern als Gewissheit gesetzt.
Eine zweite Lesart: Drei Tage vor dem Wahltag entsteht ein Deutungsrahmen, der ein späteres Ergebnis unabhängig von seinem Inhalt anfechtbar macht. Der Wahlaufruf am Schluss steht dazu nicht im Widerspruch – die Delegitimierung richtet sich nicht gegen die Beteiligung, sondern gegen die Auszählung. Dass der AfD-Landeschef Martin Reichardt am selben Tag Konsequenzen fordert, während die Ermittlungen zwei Tage alt sind, fügt sich in diese Lesart ein.
Bemerkenswert ist die Bauart der Selbstbestätigung. Wer über Monate ohne Belege vor Manipulationen in Pflegeheimen warnt und den ersten Verdachtsfall dann als Bestätigung dieser Warnung ausgibt, hat nichts belegt. Er hat gewartet. Der Fall Dessau bestätigt nicht die Warnung, sondern zeigt, dass ein Verdacht angezeigt, aufgegriffen und ermittelt wird – also genau das, was ein funktionierendes Verfahren tut.
Und selbst wenn sich der Verdacht vollständig bestätigen sollte, bleibt die Rechtsfolge dieselbe: Ein Einzelfall kippt die Wahl nicht. Das sagt hier kein Wahlamt in eigener Sache, sondern ein Verfassungsrechtler, der dasselbe Prüfverfahren im selben Atemzug für reformbedürftig hält.
Was die Quelle nicht hergibt
Aus dem Material lässt sich nicht ableiten, wer die Briefwahlunterlagen beantragt hat, wer den Stimmzettel ausgefüllt hat, ob die Bewohnerin ihren Willen geäußert hat und welche Partei angekreuzt wurde. Aktenzeichen, Straftatbestände und Beschuldigtenkreis des Verfahrens sind öffentlich nicht mitgeteilt, ebenso wenig die Art der Maßnahme vom 03.09.
Nicht ableitbar ist ein Zusammenhang zwischen den Doppelversendungen in Magdeburg und Halle und dem Dessauer Fall. Die Vorgänge haben unterschiedliche Ursachen, unterschiedliche Beteiligte und unterschiedliche Rechtsfolgen.
Aus denselben Berichten, aus denen der Beitrag schöpft, bleiben mehrere Angaben unerwähnt: dass in Magdeburg und Halle eine doppelte Stimmabgabe technisch ausgeschlossen wurde; dass eine Demenzerkrankung das Wahlrecht nicht entzieht und assistierte Stimmabgabe zulässig ist; dass der Biva-Pflegeschutzbund keine Hinweise auf Wahlbetrug in Pflegeheimen hat; dass die eigene Parteispitze ihre Pflegeheim-Behauptungen als nicht belegbar bezeichnet hat; dass ein Einzelfall nach fachjuristischer Einschätzung die Gültigkeit der Wahl nicht berührt.
Nicht bestimmbar ist ferner, ob das Sharepic über die eigene Angabe „KI & Fotomontage" hinaus ein verändertes reales Foto enthält.
Normen und Stand
- § 27 Abs. 2 und Abs. 3 LWG – Wahlrecht höchstpersönlich; zulässige Hilfeleistung
- § 28 Abs. 2 LWG – eidesstattliche Versicherung bei der Briefwahl, auch durch die Hilfsperson
- § 24 Abs. 5 LWO – schriftliche Versicherung bei Aushändigung an eine andere Person
- § 107a StGB – unbefugtes Wählen; § 156 StGB – falsche Versicherung an Eides statt
- BVerfG, Beschluss vom 29.01.2019 – 2 BvC 62/14
- Landtag von Sachsen-Anhalt, Drucksache 7/4611 vom 16.07.2019 – Briefwahl in Pflegeeinrichtungen
- Wahlprüfung in Sachsen-Anhalt: zweistufig, zunächst durch den neu gewählten Landtag, anschließend Überprüfung durch das Landesverfassungsgericht. Maßstab: Nur mandatsrelevante Wahlfehler führen zur Rechtswidrigkeit der Wahl
- Fachaufsatz Winfried Kluth zur Wahlprüfung, 2022, zitiert nach der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung
- Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, Anzeige eingegangen am 01.09.2026; ein Aktenzeichen ist nicht mitgeteilt
- Landtagswahl Sachsen-Anhalt: 06.09.2026
- Stand der Recherche: 03.09.2026, 18:00 Uhr
24 Quellen
- Biografie Manfred Schiller beim Deutschen Bundestag Primärquelle
- Manfred Schiller bei Wikipedia Dokument
- Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 10.03.2026 Primärquelle
- Landtag Sachsen-Anhalt Drucksache 7 4611 zur Briefwahl in Pflegeeinrichtungen Dokument
- BVerfG Beschluss vom 29.01.2019 zu Wahlrechtsausschluessen fuer Betreute Primärquelle
- Lebenslauf Winfried Kluth an der Universitaet Halle-Wittenberg Primärquelle
- OAZ zu Kluths Forderung nach einer Reform der Wahlpruefung Presse
- OAZ zum Ermittlungsbeginn und zum Polizeieinsatz im Marthahaus Presse
- OAZ Exklusivbericht zum Verdachtsfall Marthahaus Dessau Presse
- ZDFheute zu den AfD-Vorwuerfen gegen die Briefwahl Presse
- Tagesspiegel zur Zurueckweisung der Vorwuerfe durch die Landeswahlleiterin Presse
- Tagesspiegel mit dpa zu 1184 doppelt gedruckten Briefwahlunterlagen in Halle Presse
- Hallelife zur Ungueltigsetzung der doppelt versandten Wahlscheine Presse
- Junge Freiheit zur Briefwahlpanne in Magdeburg Presse
- Berliner Zeitung zum Verdacht auf Wahlfaelschung in einem Pflegeheim Presse
- Berliner Kurier zum Dessauer Fall Presse
- Apollo News zum Pflegeheim Dessau Presse
- Junge Freiheit zu Verdachtsfaellen in Seniorenheimen Presse
- Tichys Einblick zur Strafanzeige in Dessau Presse
- Deutschland-Kurier zur Forderung des AfD-Landeschefs Reichardt Presse
- mimikama zum vorab feststehenden Wahlbetrugsnarrativ Presse
- meedia zum Start der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Presse
- epd medien zur Erstausgabe der OAZ Presse
- verdi Menschen Machen Medien zur Osterweiterung des Berliner Verlags Presse